Festgeld Verrechnungskonto

Ein Festgeldkonto lässt sich im Internet normalerweise vollkommen kostenlos eröffnen und dient dazu, sein Kapital über einen festen Zeitraum hinweg zu einem vorher vereinbarten Zinssatz anzulegen. Da ein solches Festgeldkonto jedoch ein reines Anlagekonto ist, lässt sich es sich weder für den normalen Zahlungsverkehr nutzen, noch werden die anfallenden Zinsen auf dieses Anlagekonto dort wieder angelegt, sondern ausgeschüttet.

Um zu gewährleisten, dass das Festgeldkonto rein zahlungstechnisch trotzdem nicht komplett von der Außenwelt abgeschnitten ist, benötigen Sie als Anleger zusätzlich immer ein sogenanntes Verrechnungskonto, welches diese Funktion übernimmt.

Als Verrechnungskonto kann im Regelfall ein normales Girokonto dienen

Das Festgeld Verrechnungskonto wird normalerweise obligatorisch abgefragt, wenn Sie ihr Kapital in Festgeld investieren möchte. Dabei können Sie sowohl Ihr eigenes derzeitiges Girokonto als Verrechnungskonto angeben, oder auch ein kostenloses Girokonto im Internet eröffnen. Einige Festgeld Anbieter stellen zudem auch ein kostenloses Tagesgeldkonto als Verrechnungskonto zur Verfügung und ermöglichen auf diesem Weg, dass die jährlich gutgeschriebenen Zinsen gleich weiterverzinst werden. Leider stellt nicht jede Bank alle Optionen zur Verfügung.

Kombi-Angebote müssen nicht immer die lukrativste Lösung sein

Da die Direktbanken natürlich ein Interesse daran haben, möglichst viele ihrer Produkte abzusetzen, bieten sie in vielen Fällen ein zusätzliches Girokonto oder sogar ein Tagesgeldkonto als Verrechnungskonto an. Trotzdem sollten Sie überprüfen, ob sich die jeweilige Konstellation auch tatsächlich lohnt, oder ob Sie mit Ihrem eigenen Girokonto unter dem Strich nicht sogar besser fahren. Ist dies der Fall, lässt sich bei vielen Festgeld Anbietern auch das eigene Girokonto als Verrechnungskonto nutzen, oder Sie können zusätzlich bei einer anderen Direktbank ein neues kostenloses Girokonto eröffnen. Die Nutzung als Festgeld Verrechnungskonto verbietet im Übrigen nicht die Inanspruchnahme anderer Funktionen eines Girokontos.